2 Vertragsschluss
2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktdarstellungen stellen
keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur
Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots durch den Kunden.
2.2 Der Kunde kann das Angebot schriftlich, per Fax, per Email oder über das
im Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Bei
einer Bestellung über das Online-Bestellformular gibt der Kunde nach Eingabe
seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons "Auftrag Erteilen“ im
abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot
in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor verbindlicher Abgabe
der Bestellung können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und
Mausfunktionen korrigiert werden. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher
Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und
können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert
werden.
2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden durch eine schriftliche (Brief)
oder elektronisch übermittelte (Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung oder durch
Auslieferung der Ware annehmen.
2.4 Die Bestelldaten werden vom Verkäufer gespeichert, können vom Kunden nach
Absendung seiner Bestellung aber nicht über die Homepage des Verkäufers abgerufen
werden.
2.5 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden per E-Mail und automatisierter
Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur
Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser
Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere
hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom
Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten
Mails zugestellt werden können.
2.6 Haben die Parteien Sonderkonditionen vereinbart, gelten diese grundsätzlich
nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem
Kunden.
2.7 Bei wirtschaftlichem Unvermögen des Kunden, seine Pflichten gegenüber dem
Verkäufer zu erfüllen, kann der Verkäufer bestehende Austauschverträge mit dem
Kunden durch Rücktritt fristlos beenden. Dies gilt auch bei einem Insolvenzantrag
des Kunden. § 321 BGB und § 112 InsO bleiben unberührt. Der Kunde wird den Verkäufer
frühzeitig schriftlich über eine drohende Zahlungsunfähigkeit informieren.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Nettopreise zu verstehen,
zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten,
Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben
werden gesondert berechnet.
3.2 Für Lieferungen innerhalb Deutschlands bietet der Verkäufer folgende Zahlungsmöglichkeiten
an, sofern in der jeweiligen Produktdarstellung im Angebot nichts anderes bestimmt
ist:
1. Vorauskasse per
• Überweisung
• PayPal
2. Bankeinzug (Lastschrift)
3. Nachnahme
4. Lieferung auf Rechnung
5. Barzahlung bei Abholung
1. Vorauskasse per
• Überweisung
• PayPal
2. Bankeinzug (Lastschrift)
4. Lieferung auf Rechnung
5. Barzahlung bei Abholung
4 Liefer- und Versandbedingungen sowie Gefahrübergang
4.1 Beim Erwerb mehrerer Artikel über unterschiedliche Artikelangebote ist der
Verkäufer berechtigt, aus abwicklungstechnischen Gründen keine Gesamtlieferung
vorzunehmen. Des Weiteren ist der Verkäufer zur Teillieferung – auch bei Fixterminen
- berechtigt, soweit dies dem Kunden zuzumuten ist. Im Falle von zu-lässigen
Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, auch Teilrechnungen zu stellen.
4.2 Die Lieferung der Leistungsgegenstände erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege
wobei die Wahl des Versandweges und der -art dem Verkäufer überlassen sind.
Genannte Lieferzeiten/Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit
der genannten Zeit/des genannten Termins wird vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt.
4.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung
der Leistungsgegenstände geht mit der Übergabe der Leistungsgegenstände an eine
geeignete Transportperson über. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die
Kosten des Transportes trägt. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf besonderen
Wunsch und auf Rechnung des Kunden. Schuldet der Verkäufer die Aufstellung und
Montage, geht die Gefahr mit der Beendigung der Aufstellungs- und Montagearbeiten
und der Übergabe an den Kunden über.
4.4 Soweit eine Lieferung nicht möglich ist, z.B. weil die Leistungsgegenstände
nicht durch die Eingangstür, Haustür oder den Treppenaufgang des Kunden passt,
oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen
wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt
wurde, trägt der Kunde die Kosten für die erfolglose Anlieferung und ist zur
Zahlung einer pauschalen Verzugsentschädigung verpflichtet. Sie beträgt für
jede volle Woche der Verspätung 1 %, im Ganzen aber höchstens 8 % vom Wert der
Gesamtlieferung oder des nicht angenommen Teils der Gesamtlieferung. Es bleibt
den Parteien unbenommen, einen höheren oder niedrigeren Schaden nachzuweisen.
4.5 Für den Fall, dass sich der Versand der Lieferung an den Kunden aus Gründen,
die er zu vertreten hat, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige
der Versandbereitschaft an den Kunden. Eventuell anfallende Lagerkosten hat
nach Gefahrübergang der Kunde zu tragen.
5 Abrufaufträge
5.1 Abrufaufträge sind spätestens 12 Monate nach Auftragsdatum abzunehmen und
in vollem Umfang zu bezahlen.
5.2 Ist aufgrund der gesamten Abrufmenge ein günstigerer Staffelpreis vereinbart,
ist der Verkäufer zur Preisanpassung entsprechend der Mengenstaffel berechtigt,
wenn der Käufer aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht die Gesamtmenge abnimmt.
5.3 Nach Ablauf der Frist für einen Abrufauftrag ist der Verkäufer berechtigt,
nach schriftlicher Nachfristsetzung an den Käufer wegen der noch nicht abgenommenen
Mengen vom Vertrag insoweit zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen Schadenersatz zu verlangen.
6 Höhere Gewalt
Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung
auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten,
ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden
können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse
oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs
des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare
Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche
Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
7 Verzögerung der Leistung
7.1 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen ein Rück-trittsrecht nur, wenn die Verzögerung vom Verkäufer zu
vertreten ist.
7.2 Bei Verzug des Verkäufers ist der Kunde auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet,
innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung
der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht.
7.3 Macht der Kunde wegen Verzuges berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz
statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche
der Verzögerung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 1 % des Preises
für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht
genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 8 % dieses Preises.
7.4 Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat
nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem Kunden für jeden weiteren
angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der
Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 %, berechnet werden.
7.5 Der Nachweis eines höheren oder niedrigerer Schadens bleibt den Vertragsparteien
unbenommen.
7.6 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist,
und bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den vertraglichen Leistungen bis
zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor. Weiterhin behält
sich der Verkäufer das Eigentum vor bis zur Erfüllung aller seiner Ansprüche
aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
8.2 Im Falle der Verarbeitung der gelieferten Waren gilt der Verkäufer als Hersteller
und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung
zusammen mit anderen Materialien, erwirbt der Verkäufer Eigentum im Verhältnis
der Rechnungswerte seiner Waren zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle
der Verbindung oder Vermischung der Waren des Verkäufers mit einer Sache des
Kunden diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in
dem Verhältnis des Rechnungswertes der Waren der Verkäufers zum Rechnungs- oder
mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache - auf den Verkäufer über.
Der Kunde gilt in diesen Fällen als Verwahrer.
8.3 Gegenstände unter Eigentums- oder Rechtsvorbehalt darf der Kunde weder verpfänden
noch sicherungsübereignen. Dem Kunden ist nur als Wiederverkäufer eine Weiterveräußerung
im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Bedingung gestattet, dass dem Verkäufer
vom Kunden dessen Ansprüche gegen seine Abnehmer im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung
wirksam abgetreten worden sind und der Kunde seinem Abnehmer das Eigentum unter
Vorbehalt der Zahlung überträgt. Der Kunde tritt durch den Vertragsabschluss
seine Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Veräußerungen gegen seine Abnehmer
sicherungshalber an den Verkäufer ab, der diese Abtretung gleichzeitig annimmt.
8.4 Der Käufer hat Zugriffe auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers
stehenden Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen. Er
hat an den Verkäufer abgetretene, von ihm eingezogenen Beträge sofort an den
Verkäufer abzuführen, soweit dessen Forderung fällig ist.
8.5 Soweit der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten
Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, wird der Verkäufer auf Wunsch des Kunden
einen entsprechenden Anteil der Sicherungsrechte freigeben.
9 Mängelhaftung
Der Verkäufer haftet bei Sach- und Rechtsmängeln wie folgt:
9.1 Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche und berechtigt
den Kunden nicht dazu, die Entgegennahme der Leistungsgegenstände zu verweigern.
Sollte ein Teil der Leistungsgegenstände einen nicht unwesentlichen Mangel aufweisen,
berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Etwas anderes
gilt nur für den Fall, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse
ist. Darüber hinaus dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem Umfang zurückbehalten
werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu dem aufgetretenen Sachmangel
stehen. Wird die Sache ohne Vergütung überlassen, haftet der Verkäufer für Mängel
nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9.2 Mängelansprüche entstehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Schäden,
die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung,
übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer
äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind,
sowie bei nicht reproduzierbaren Störungen. Werden vom Kunden oder von Dritten
unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen
für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche,
es sei denn der Kunde kann nachweisen, dass die gerügte Störung nicht durch
diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten verursacht worden sind.
9.3 Bei gebrauchten Leistungsgegenständen sind die Rechte und Ansprüche wegen
Mängeln ausgeschlossen.
9.4 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.
Eine Nacherfüllung (Neulieferung oder Nachbesserung) kann ausschließlich auf
die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
9.5 Vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Verjährungsbegrenzungen Ziffern
in 9.1,9.3 und 9.4 beziehen sich nicht auf Fälle des Rückgriffsanspruch nach
§ 478 BGB sowie auf Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche, die der Kunde
nach den gesetzlichen Vorschriften wegen Mängeln geltend machen kann. Für letztere
Ansprüche gilt Ziffer 10.
9.6 Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs-
und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten,
gelten die Leistungsgegenstände als genehmigt, es sei denn, dass es sich um
einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.
9.7 Der Verkäufer hat im Falle der Nacherfüllung das Wahlrecht zwischen Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
9.8 Ist die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgt, ist der Kunde
verpflichtet, die zuerst gelieferten Leistungsgegenstände innerhalb von 30 Tagen
an den Verkäufer zurückzusenden. Das Rücksendepaket muss den Grund der Rücksendung,
den Kundennamen und die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer
enthalten, die dem Verkäufer die Zuordnung der zurückgesandten Ware ermöglicht.
Solange und soweit die Zuordnung der Rücksendung aus Gründen, die der Kunde
zu vertreten hat, nicht möglich ist, ist der Verkäufer zur Entgegennahme zurückgesandter
Leistungsgegenstände und Rückzahlung des Kaufpreises nicht verpflichtet. Die
Kosten einer erneuten Versendung trägt der Kunde.
9.9 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache,
kann der Verkäufer vom Kunden eine Nutzungsentschädigung gem. § 346 Abs. 1 BGB
geltend machen. Sonstige gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10 Haftung
10.1 Die Haftung für Verzug ist in Ziffer 7 abschließend geregelt. Im Übrigen
haftet der Verkäufer dem Kunden auf Schadens- und Aufwendungsersatz aus jedem
Rechtsgrund wie folgt:
10.2 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag
insgesamt auf den Auftragswert beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung
wesentlicher Rechte und Pflichten im Sinne von § 307Abs. 2 Nr.2 BGB ist die
Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt.
10.3 Bei Verlust von Daten haftet der Verkäufer nur für denjenigen Aufwand,
der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für
die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre. Die Beschränkung
gilt nicht, wenn und soweit die Datensicherung Bestandteil der vom Kunden zu
erbringenden Leistungen ist.
10.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei
Garantieversprechen, soweit bzgl. letzterem nichts anderes geregelt ist.
11 Verjährung
Ansprüche des Kunden gegenüber dem Verkäufer verjähren - mit Ausnahme der Ansprüche
gemäß Ziffer 9 - in einem Jahr ab Kenntnis, spätestens jedoch in fünf
Jahren nach Erbringung der Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, Arglist und
soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt.
12 Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
12.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung
unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt ist.
12.2 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen,
es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche
nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
12.3 Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen
Vertrag, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist
ausgeschlossen.
13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher
Waren.
13.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis,
auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt
hiervon unberührt.
13.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.